Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie sind von uns schriftlich bestätigt worden. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung ausführen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten diese Verkaufsbedingungen als angenommen.
1.2. Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von §14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

2. Preise / Zahlungsbedingungen
2.1. Unsere Preise (netto) verstehen sich ohne Umsatzsteuer; die Umsatzsteuer kommt in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

2.2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund geänderter Einstandskosten, Materialkosten, etc. eintreten. Dies gilt u.a. für Einführung und / oder Erhöhung staatlicher Abgaben (z.B. Zölle oder Steuern), Erhöhung von Transport- und / oder Versicherungskosten, Hoch- oder Niedrigwasserzuschläge, o.ä. Diese Kosten werden wir dem Käufer auf Verlangen nachweisen.

2.3. Bei nicht vertragsgemäßer Zahlung sind wir berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß §247 BGB zu berechnen.

2.4. Bei Zahlungsverzug des Käufers werden alle offenstehenden, auch noch nicht fälligen oder gestundeten Forderungen sofort zur Zahlung fällig.

2.5. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, sofern die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist. Darüber hinaus ist der Käufer berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages nur geltend zu machen, sofern und soweit wir eine Pflichtverletzung gemäß §276 BGB zu vertreten haben.

2.6. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückstand, können wir – vorbehaltlich weitergehender Rechte – eingeräumte Zahlungsfristen widerrufen und Vorauskasse oder Sicherheiten verlangen.

2.7. Zum Ausfuhrnachweis: Holt der außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ansässige Käufer (außengebietlicher Abnehmer) Ware ab oder lässt sie durch einen Beauftragten abholen und befördert oder versendet sie in das Außengebiet, hat der Käufer uns den steuerlich erforderlichen Ausfuhrnachweis beizubringen. Wird dieser Nachweis nicht innerhalb von 30 Tagen nach Übergabe der Waren erbracht, hat der Käufer den für Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gültigen Umsatzsteuersatz vom Rechnungsbetrag zu entrichten.

3. Lieferung

3.1. Falls in diesen Verkaufsbedingungen oder in unserem Kontrakt nicht etwas anderes festgelegt ist, gelten die INCOTERMS in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
3.2. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

3.3. Alle Ereignisse Höherer Gewalt, die wir nicht gemäß §276 BGB zu vertreten haben, entbinden uns von der Erfüllung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen, solange diese Ereignisse andauern. Wir sind verpflichtet, dem Käufer unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn ein solches Ereignis eintritt; gleichzeitig sind wir gehalten, dem Käufer Mitteilung darüber zu machen, wie lange ein solches Ereignis voraussichtlich dauert. Falls ein solches Ereignis länger als drei Monate andauert, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

4. Sachmängelhaftung

4.1. Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferungen unverzüglich gemäß §377 HGB zu untersuchen und etwaige Mängelrügen geltend zu machen.

4.2. Vorstehende Regelungen gelten auch für die Zuviel- und Zuwenig-Lieferung sowie für etwaige Falschlieferungen.

4.3. Bei vereinbarter Lieferung von Minderqualität stehen dem Käufer keinerlei Ansprüche wegen etwaiger Mängel zu.
4.4. Sofern ein Mangel vorliegt und rechtzeitig gerügt worden ist, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Lieferung einer mangelfreien Sache vorzunehmen. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen werden von uns getragen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Käufer unzumutbar, dann ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Daneben kann der Käufer auch Schadensersatz statt der Erfüllung verlangen, sofern unsere Haftungsbegrenzung in Ziffer 4.6. bis 4.10. nicht eingreift.

4.5. Die Verjährungsfrist beträgt bei neu hergestellten Sachen vorbehaltlich §§ 438 (Nr. 2b), 479 BGB ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für gebraucht angebotene Ware ist die Mangelhaftung ausgeschlossen. Für die Begrenzung der Haftung gilt die Regelung von Ziffer 4.7. bis 4.10. entsprechend.

4.6. Unbeschadet der nachfolgenden Bestimmungen in Ziffer 4.7. bis 4.10. ist unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen.

4.7. Soweit wir für die Beschaffenheit einer Sache eine Garantie gegeben haben, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.

4.8. Im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schädigung haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch bei einer einfach fahrlässigen Schädigung, sofern wir eine vertragswesentliche Pflicht verletzen. Die gesetzlichen Bestimmungen gelten ferner für die Haftung auf Schadensersatz statt der Erfüllung bei einer erheblichen Pflichtverletzung (§281 Abs. 1 Satz 3 BGB). Die Haftung ist in allen vorgenannten Fällen – ausgenommen im Fall unseres vorsätzlichen Handelns – jedoch beschränkt auf den Umfang des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.

4.9. Die gesetzliche Haftung wegen eines Schadens aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Unberührt bleiben auch die Ansprüche des Käufers aus der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

4.10. Soweit die Haftung nach den vorstehenden Bestimmungen begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

5. Haftung

5.1. Die Haftungsbeschränkungen in Ziffern 4.6. bis 4.10. gelten auch für alle sonstigen Ansprüche – gleich, aus welchem Rechtsgrund diese uns gegenüber geltend gemacht werden.

5.2. Soweit deliktische Ansprüche uns gegenüber geltend gemacht werden, bleibt die gesetzliche Verjährungsfrist unberührt; der Käufer ist jedoch verpflichtet, etwaige deliktische Schadensersatzansprüche uns gegenüber innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr gerichtlich geltend zu machen, nachdem er Kenntnis von allen anspruchsbegründenden Voraussetzungen erlangt hat.

5.3. Auskünfte, Beratung über anwendungstechnische Fragen etc. erfolgen stets unverbindlich unter Ausschluss jeglicher Haftung. Dem Käufer überlassene Muster sind hinsichtlich ihrer Beschaffenheit unverbindlich, es sei denn, dass wir schriftlich dafür Garantie geben.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor.

6.2. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung zustehen.

6.3. Die Verarbeitung oder Umbildung unserer Ware durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird unsere Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

6.4. Wird unsere Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung.

6.5. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware stets voll gegen die üblichen Risiken versichert zu halten und uns dies auf Verlangen nachzuweisen. Der Käufer tritt hiermit seine evtl. Versicherungsansprüche an uns ab.

6.6. Übersteigt der Wert der uns gewährten Sicherheiten unsere Gesamtforderungen um mehr als 25 %, sind wir auf Verlangen des Käufers verpflichtet, entsprechende Sicherheiten freizugeben bzw. rückzuübertragen; die Auswahl der Sicherheiten obliegt uns.

6.7. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Käufer verpflichtet, uns auf unser erstes Verlangen die Vorbehaltsware unverzüglich herauszugeben.

7. Erfüllungsort / Gerichtsstand / geltendes Recht

7.1. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten, einschließlich der Zahlungspflichten des Käufers, ist Hamburg.

7.2. Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, einschließlich etwaiger deliktischer Ansprüche, ist Hamburg.

7.3. Für alle Verträge gilt deutsches Recht als vereinbart; die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.